Stationäre Angebote – BEW-Angebote

Betreutes Einzelwohnen (BEW)

Ihr Ansprechpartner: Diplom-Sozialarbeiter Herr Spiegel

Schulzenstraße 10
16816 Neuruppin

Tel.:     03391/599 54 28
Fax:     03391/599 54 29
Mobil: 0173 645 1741

Email: spiegel@communio-jugendhilfe.de

 

BEW Angebote in OPR (Neuruppin)
Name Platz-Kapazität Adresse
BEW Wulffenstraße 2 Plätze Wulffenstraße 47, 16816 Neuruppin
BEW Wulffenstraße Obergeschoss 1 Platz Wulffenstraße 47, 16816 Neuruppin (Anschluss-Wohnen Mädchen-WG)
BEW Karl Marx Straße 1 Platz Karl Marx Straße 101, 16816 Neuruppin
BEW Angebote in OHV (Hennigsdorf und Oranienburg
Name Platz-Kapazität Adresse
BEW Kremmener Straße 1 Platz Kremmener Straße , 16515 Oranienburg
BEW Andre Pican Straße 1 Platz Andre Pican Straße, 16515 Oranienburg
BEW Bernauer Straße 2 Plätze Bernauer Straße , 16515 Oranienburg
BEW Havelpassage I 1 Platz Havelpassage, 16761 Hennigsdorf
BEW Havelpassage II 1 Platz Havelpassage, 16761 Hennigsdorf
BEW Rathenaustraße 2 Plätze Rathenaustraße, 16761 Hennigsdorf

Die Jugendlichen können gemäß § 34, 35, 35a, und 41 SGB VIII untergebracht werden.

In den Städten Neuruppin, Hennigsdorf und Oranienburg finden sich vielfältige Freizeit- und Sportangebote, auf die die Bewohner der BEW’s zugreifen können. Da es sich hier um ein Verselbständigungs-Wohnen handelt, ist das Ziel, die Jugendlichen soweit möglich nicht in Vereine, etc. zu integrieren, in denen Communio-Mitarbeiter leitend aktiv sind

Alter der Zielgruppe:

  • ab 15 Jahren
  • bis 18 Jahre
    • Aufnahmen können im Ausnahmefall bis zum 18. Lebensjahr erfolgen, wenn der Mandant eine entsprechende Bereitschaft zur Mitarbeit signalisiert
  • In Ausnahmefällen können Mandanten bis zum Lebensjahr in der Einrichtung verbleiben. Grundlage dafür ist:
    • eine Kostenübernahme durch den zuständigen Landkreis
    • eine deutliche Bereitschaft zur weiteren Mitarbeit

 

Die Maßnahme richtet sich an Mandanten, die an einer Hilfestellung zur Verselbständigung interessiert sind. Voraussetzung ist, dass die Jugendlichen bereit sind, in der Ihnen verbleibenden Zeit aktiv an den Hilfezielen mitzuarbeiten.

Das Betreute Einzelwohnen richten sich an Jugendliche, die

  • aus unseren Einrichtungen heraus, insbesondere unseren therapeutischen Frauen/Mädchen WG’s, verselbständigt werden sollen
  • in einer stationäre Jugendhilfe-Einrichtung wohnen und sich verselbständigen möchten
  • im Familienverbund leben und dort aufgrund unüberwindbarer Schwierigkeiten nicht verbleiben können
  • sich nach einer sozialpädagogischen Maßnahme (Individualpädagogische/ISE-Maßnahme) verselbständigen möchten
  • eigenen Wohnraum bewohnen, mit der Situation aber überfordert sind

 

Wir können dabei auch Plätze für Mandanten mit Integrationsbedarf gemäß § 35a SGB VIII zur Verfügung stellen.

Wir können durch unsere sozialpädagogischen und therapeutischen Angebote Mandanten u.a. mit  folgenden Definitionen gemäß ICD 10 in unserer Einrichtung aufnehmen:

  • F0 organische und symptomatische psychische Störungen
  • F1 psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen
  • F3 affektive Störungen
  • F4 neurotische Belastungs- und somatoforme Störungen
  • F5 Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen
  • F6 Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen
  • F8 Entwicklungsstörungen
  • F9 Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in Kindheit und Jugend

 

Besondere Falllagen, auf die wir mit unseren Mitarbeitern reagieren können, sind:

  • Schulverweigerung
  • Lehrstellenabbruch
  • problematisches Freizeitverhalten
  • Selbstwertproblematik
  • psychische Instabilität
  • psychosomatisch auffälliges Verhalten
  • Suchtgefährdung
  • Delinquenz
  • problematischer Umgang mit Finanzen
  • Delinquenz (bei Bedarf kann zusätzlich ein Anti-Delinquenz-Modul gewählt werden)
  • Aggressive und gewaltbereite Jugendliche (bei Bedarf kann zusätzlich ein AAT-Modul gewählt werden)
  • Obdachlose, verwahrloste Jugendliche
  • Jugendliche mit Missbrauchserfahrungen
  • fehlende Bereitschaft zur Mitarbeit
  • sexuell motivierte Straftaten mit akuter Gefahrenlage
  • akuter Drogen- oder Alkoholabusus (wir unterstützen vorab bei der Suche nach geeigneten Entzugskliniken)
  • manifeste psychotische Zustände
  • akute Suizidgefährdung (wir unterstützen vorab bei der Integration in eine Fachklinik)

Wir sind der Überzeugung, dass eine theoretische Fundierung und einheitliche Vorgehenssystematik wesentliche Grundvoraussetzungen für die erfolgreiche Umsetzung sozialpädagogischer Zielstellungen darstellen.

Der Hilfeverlauf ist dementsprechend untergliedert in die Schritte:

  1. Beschreibung des Problems
  2. Hypothesenkonstruktion
  3. Zielstellung
  4. Handlungsplan und Umsetzung
  5. Evaluation

 

Für eine den Standards der Sozialen Arbeit entsprechende Umsetzung der Aufträge aus den Hilfeplanungen berücksichtigen wir  u.a. folgende Konzepte, Methoden und Maßnahmen:

  • Systemischer Ansatz
  • Beobachtung 2. Ordnung
  • Lebensweltorientierung
  • Erlebnispädagogik
  • Sport- und Motopädagogische Projekte
  • Intensive Zusammenarbeit mit Institutionen der Suchthilfe
  • Straftataufarbeitung
  • Vermittlung von Stellen für die Ableistung gemeinnütziger Arbeitsstunden

Zielsetzung der sozialpädagogischen Arbeit ist es gemeinsam mit den Mandantinnen Strategien, Fähigkeiten und Kenntnisse zu erarbeiten, die ihnen  ein hohes Maß an inklusiven Lebensstrukturen erlauben. Dazu gehören, insofern möglich, eine Ausbildung, Familienkontakte, Freundschaften, Freizeitmöglichkeiten, usw. Die sukzessive Verselbständigung ist der handlungsleitende Zweck unserer sozialpädagogischen Arbeit.

Entlang der Vereinbarungen aus dem Hilfeplan und den Ressourcen des Mandanten wird die sozialpädagogische Betreuung individuell abgestimmt, schriftlich dokumentiert und der Zielerreichungsgrad wird überprüft.

Adaptiert an die jeweiligen Möglichkeiten und Notwendigkeiten ergeben sich folgende Teilziele, untergeordnet unter das Global-Ziel der „Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“ (gem. § 1 KJHG):

  • Entwickeln einer Zukunftsperspektive entlang des Bedarfs und der Potenziale des Mandanten
  • Ausbau der personalen und sozialen Kompetenzen
  • Entwickeln von sozial adäquaten Strategien für ein selbständiges Leben
  • Aufarbeitung der Beziehungen innerhalb der Herkunftsfamilie
  • Herausforderungen beim Aufbau von Beziehungen zu Gleichaltrigen erfolgreich bewältigen
  • Bei Flüchtlingsfrauen: Erarbeiten von Chancen zur gesellschaftlichen Integration
  • Strategie-Entwicklung zur Vermeidung von Schulverweigerung und zum Erreichen des Schulziels
  • Entwickeln einer beruflichen Perspektive
  • Integration in angemessene Freizeitaktivitäten
  • Sukzessive Entwicklung von Eigenverantwortlichkeit bis hin zur Verselbständigung zur Vermeidung negativer Karrieren
  • Intensive und paritätische Zusammenarbeit mit allen Hilfe-Beteiligten bei der Hilfeplanung- und Umsetzung.

Unser Leistungsspektrum orientiert sich an den Potentialen der Mandaten des BEW’s. Defizitäre Beschreibungen dienen daher nicht als Grundlage zur Wahl unserer Leistungen und Angebote.

Der Körper als Bezugspunkt für sozialpädagogische und therapeutische Ansätze ist dabei für uns ein ganz wesentlicher Bestandteil unserer Arbeit. Die jungen Frauen erfahren ihre Lebenswelt insbesondere über Körperbezüge; und kommunikative Strukturen stellen immer wieder auf den Körper ab. Daraus folgt in unserer sozialpädagogischen Logik eine Methodik, die diese Aspekte berücksichtigt.

Ferner sind die Herausforderungen in gruppendynamischen Prozessen und die Anforderungen im Kontext sozialer Erwartungen häufig so hoch, dass eine erfolgreiche Verselbständigung nur schwer umsetzbar ist. Dementsprechend integrieren wir die Jugendlichen in die Projekte der Communio-Jugendhilfe und sozialräumliche Angebote, die ihnen die Möglichkeiten bieten, begleitet und reflektiert die benötigten Strategien zu entwickeln.

Für uns stellt der Übergang vom WG-Kontext in den eigenen Wohnraum einen zentralen Punkt für einen erfolgreichen und nachhaltigen Abschluss einer stationären Hilfe dar. Daher bieten wir eine Nachbetreuung über unsere Mitarbeiter gemäß § 30, 34, 35, 35a, 41 SGB VIII an. Diese Phase sollten alle Mandanten durchlaufen, wenn sie in eigenen Wohnraum verselbständigt werden. Im Einzelnen bieten wir:

  • Beratung, Begleitung bei der Suche nach einer Anschluss-Wohnung
  • Erarbeitung eines Notfallplans
  • Ambulante Nachbetreuung solange wie nötig, aber so kurz wie möglich
  • Im Bedarfsfall:
    • Beratung, Begleitung bei der Suche nach geeigneten teilstationären oder stationären Einrichtungen der Jugendhilfe, Drogenhilfe, Behindertenhilfe, usw.
    • Beratung und Begleitung bei evtl. Integration in eine entsprechende Einrichtung
  • Abschlussgespräch
  • Abschlussbericht
  • Verabschiedungsritual und Zusammenstellen der persönlichen Unterlagen, Überreichen eines Abschiedsgeschenks