Stationäre Angebote – therap. Mädchen-WG’s

Therapeutische Frauen/Mädchen WG’s

Ihr Ansprechpartner: Diplom-Sozialarbeiter Herr Spiegel

Schulzenstraße 10
16816 Neuruppin

Tel.:     03391/599 54 28
Fax:     03391/599 54 29
Mobil: 0173 645 1741

Email: spiegel@communio-jugendhilfe.de

 

Name Platz-Kapazität Adresse
Frauen/Mädchen-WG Schinkelstraße 4 Plätze Schinkelstraße 2, 16816 Neuruppin
Frauen/Mädchen-WG Rathenaustraße 2 Plätze Rathenaustraße, 16761 Hennigsdorf

Therapeutische Frauen/Mädchen WG mit den Schwerpunkten Einzel- und Gruppentherapie, Verselbständigung sowie Sport und Bewegung.

Die Mandantinnen werden gemäß § 34, 35a, und 41 SGB VIII in unsere Wohngemeinschaften integriert.

Unsere Wohngemeinschaft ist ein Angebot für weibliche Jugendliche und junge Erwachsene in der Regel ab 15 Jahren. Die Maßnahme richtet sich an Mandantinnen, die an einer Hilfestellung zur Verselbständigung interessiert sind. Voraussetzung ist, dass die Mandantinnen bereit sind, in der Ihnen verbleibenden Zeit aktiv an den Hilfezielen mitzuarbeiten.

Die Mädchen/Frauen-WG richten sich an Mandantinnen, die:

  • als unbegleitete Flüchtlinge gekommen sind und die Clearing-Phase abgeschlossen haben,
  • sich aus den Einrichtungen unseres Trägers heraus verselbständigt werden möchten,
  • in einer stationäre Jugendhilfe-Einrichtung wohnen und sich verselbständigen möchten,
  • im Familienverbund leben und dort aufgrund unüberwindbarer Schwierigkeiten nicht verbleiben können
  • sich nach einer sozialpädagogischen Maßnahme (Individualpädagogische/ISE-Maßnahme) verselbständigen möchten
  • eigenen Wohnraum bewohnen, mit der Situation aber überfordert sind

 

Ein besonderes fachliches Augenmerk legen wir auf die Gruppe der weiblichen Flüchtlinge. Wir sehen in diesem Kontext noch einen großen Forschungsbedarf, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Jugendlichen aus vielen verschiedenen Ländern kommen und ergo das kulturelle Spektrum sehr weit gefasst ist. Daher können Standard-Ansätze häufig nicht dem Bedarf gerecht werden. Vielmehr muss es darum gehen, fallgerechte Lösungen zu schaffen, die immer auch den Sozialisationshintergrund berücksichtigen. Folglich ergibt sich für uns die Notwendigkeit einer stetigen Auseinandersetzung mit der Diversität  einer multikulturellen Gruppe, die den Prozess der Integration befördern soll.

Wir legen hierbei Wert auf eine intensive Zusammenarbeit mit dem Vormund.

Zu berücksichtigen gilt bei weiblichen Flüchtlingen, dass keine so intensive Prägung hinsichtlich einer durch Organisationen geprägten Umwelt gegeben war; dementsprechend ist eine deutliche Zielstellung das sozialpädagogische Setting so auszurichten, dass der Umgang mit Organisations-Erwartungen simuliert und dadurch erlernt werden kann.  

Wir stellen in dieser Wohngemeinschaft auch Plätze für Mandantinnen mit Integrationsbedarf gemäß § 35a SGB VIII.

 

Konkrete Diagnosen und Verhaltensauffälligkeiten, auf die wir professionell reagieren können, sind u.a.:

  • ADHS, ADS
  • Asperger Autismus
  • Fetal-Alkohol-Syndrom
  • PTBS
  • Angststörungen
  • Anpasssungsstörungen
  • Depressionen

 

Besondere Falllagen, auf die unsere Mitarbeiter reagieren können, sind [1]:

  • Fluchthintergrund mit zum Teil einhergehender Traumatisierung durch Missbrauch, Vergewaltigung, Prostitution, etc.
  • Folgen durch Beschneidung, u.a. (typisch religiös begründete) Geschlechtsorgan-Eingriffe
  • Durch patriarchale Sozialisation geprägte Rollenbilder, insbesondere defizitäre Frauenrollen
  • Vergewaltigung und Unterdrückung in der Ehe bei Kinder-Ehen und Ehen gegen den Willen der Mädchen und Frauen
  • Schulverweigerung
  • Lehrstellenabbruch
  • Selbstwertproblematik
  • psychosomatisch auffälliges Verhalten
  • Suchtgefährdung
  • Delinquenz
  • problematischer Umgang mit Finanzen
  • Obdachlosigkeit, Verwahrlosung
  • Missbrauchserfahrungen

 

Alter der Zielgruppe

  • ab 15 Jahren
  • Aufnahmen können bis zum 19. Lebensjahr erfolgen, wenn die Mandantin eine entsprechende Bereitschaft zur Mitarbeit signalisiert.
  • In Ausnahmefällen können Mandantinnen bis zum Lebensjahr in der
  • Einrichtung verbleiben. Grundlage dafür ist:
    • eine Kostenübernahme durch den zuständigen Landkreis
    • eine deutliche Bereitschaft zur weiteren Mitarbeit

 

[1] Aufgrund der diffizilen Herausforderungen, Belastungen und Erfahrungen kommt für die Mandantinnen dieser Einrichtung eine ko-edukative Betreuungsform nicht in Frage. Vielmehr wird ein Schutzraum geschaffen, in dem sukzessive ein Umgang mit den zum Teil sehr destruktiven Erfahrungen erlernt werden kann. Um dennoch die nachvollziehbar negativ geprägte Perspektive auf das männliche Rollenbild zu dekonstruieren, engagieren sich (selbstverständlich hoch sensibilisiert und mit entsprechender Reflexion) auch Männer in der Jugendwohngemeinschaft; allerdings nicht im direkten Betreuungssetting. Vielmehr wird die WG von einem männlichen Kollegen geleitet, es besteht die Möglichkeit auf einen männlichen Therapeuten zuzugreifen, etc. In Neuruppin betreiben wir seit längerem eine analoge therapeutische Frauen/Mädchen-WG und konnten hier die ersten intensiven Erfahrungen sammeln, so dass wir Entscheidungsprämissen, einschlägiges Know-How und empirische Belege sammeln konnten.
  • fehlende Bereitschaft zur Mitarbeit
  • sexuell motivierte Straftaten mit akuter Gefahrenlage
  • akuter Drogen- oder Alkoholabusus (wir unterstützen vorab bei der Suche nach geeigneten Entzugskliniken)
  • manifeste psychotische Zustände
  • akute Suizidgefährdung (wir unterstützen vorab bei der Integration in eine Fachklinik)

Zielsetzung der sozialpädagogischen Arbeit ist es gemeinsam mit den Mandanten Strategien, Fähigkeiten und Kenntnisse zu erarbeiten, die ihnen ein hohes Maß an inklusiven Lebensstrukturen erlauben. Dazu gehören, insofern möglich, eine Ausbildung, Familienkontakte, Freundschaften, Freizeitmöglichkeiten, usw. Die sukzessive Verselbständigung ist das handlungsleitende Ziel unserer sozialpädagogischen Arbeit.

Entlang der Vereinbarungen aus dem Hilfeplan und den Ressourcen des Mandanten wird die sozialpädagogische Betreuung individuell abgestimmt, schriftlich dokumentiert und der Zielerreichungsgrad wird überprüft.

Adaptiert an die jeweiligen Möglichkeiten und Notwendigkeiten ergeben sich folgende Teilziele, untergeordnet unter das Global-Ziel der „Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“ (gem. § 1 KJHG):

  • Entwickeln einer Zukunftsperspektive entlang des Bedarfs und der Potenziale der Mandantinnen
  • Ausbau der personalen und sozialen Kompetenzen
  • Entwickeln von sozial adäquaten Strategien für ein selbständiges Leben
  • Aufarbeitung der Beziehungen innerhalb der Herkunftsfamilie
  • Herausforderungen beim Aufbau von Beziehungen zu Gleichaltrigen erfolgreich bewältigen
  • Strategie-Entwicklung zur Vermeidung von Schulverweigerung und zum Erreichen des Schulziels
  • Entwickeln einer beruflichen Perspektive
  • Integration in angemessene Freizeitaktivitäten
  • Sukzessive Entwicklung von Eigenverantwortlichkeit bis hin zur Verselbständigung zur Vermeidung negativer Karrieren
  • Intensive und paritätische Zusammenarbeit mit allen Hilfe-Beteiligten bei der Hilfeplanung- und Umsetzung.

 

Die WG‘s soll jungen Frauen und Mädchen, die nicht in ihrer bisherigen Umgebung bleiben können, einen (temporären) Wohnraum bieten. Unser Ziel ist es, die uns anvertrauen jungen Menschen hinsichtlich der Entwicklung von Strategien zu unterstützen, die sie für die vielfältigen gesellschaftlichen Teilhabemöglichkeiten benötigen. Dabei orientieren wir uns an aktuellen wissenschaftlichen und sozialpädagogischen Diskursen.

Wir sind der Überzeugung, dass eine theoretische Fundierung und einheitliche Vorgehenssystematik wesentliche Grundvoraussetzungen für die erfolgreiche Umsetzung sozialpädagogischer Zielstellungen darstellen.

Der Hilfeverlauf ist dementsprechend untergliedert in die Schritte:

  1. Beschreibung des Problems
  2. Hypothesenkonstruktion
  3. Zielstellung
  4. Handlungsplan und Umsetzung
  5. Evaluation

 

Für eine den Standards der Sozialen Arbeit entsprechende Umsetzung der Aufträge aus den Hilfeplanungen berücksichtigen wir  u.a. folgende Konzepte, Methoden und Maßnahmen:

  • Systemischer Ansatz
  • Psychotherapeutische Angebote
  • Beobachtung 2. Ordnung
  • Lebensweltorientierung
  • Erlebnispädagogik
  • Sport- und Motopädagogische Projekte
  • Suchtarbeit
  • Straftataufarbeitung
  • Vermittlung von Stellen für die Ableistung gemeinnütziger Arbeitsstunden

Als Träger, dessen Tätigkeitsfeld insbesondere auch auf Mandantschaft gemäß § 35a ausgerichtet ist, arbeiten wir seit vielen Jahren mit Hochschulen, Fachschulen, etc. zusammen um für die Kinder und Jugendlichen und deren Familien ein professionelles Methodenarsenal anbieten zu können. In Reflexionssitzungen, speziellen Fortbildungen, etc. schaffen wir so einen Rahmen, in dem unsere Mitarbeiter entsprechend geschult werden. Personell tragen wir unserer Ausrichtung derart Rechnung, dass wir u.a. Heilerziehungspfleger mit Brückenkurs und Heilpädagogen beschäftigen.

Das therapeutische Setting wird durch unsere Therapeuten realisiert. Im Falle der Frauen/Mädchen-WG werden Teamsitzungen, Fortbildungen, usw. regelmäßig von unseren Familientherapeuten, Psychotherapeuten und mit uns kooperierenden Fachkräften begleitet, bzw. ausgerichtet.

Diagnostische Maßnahmen können über unsere Psychologen/Psychotherapeuten und system. Familientherapeuten realisiert werden. Je nach Bedarf (z.B. 35a-Anspruchsklärung) kann allerdings eine Diagnostik über andere Anbieter notwendig werden (Gesundheitsamt, KJPP, …)

Für uns stellt der Übergang vom WG-Kontext in den eigenen Wohnraum einen zentralen Punkt für einen erfolgreichen und nachhaltigen Abschluss einer stationären Hilfe dar. Daher bieten wir eine Nachbetreuung über die Mitarbeiter der Communio-Jugendhilfe nach § 30, 35, 35a, 41 SGB VIII an. Diese Phase sollten alle Mandantinnen durchlaufen, wenn sie in eigenen Wohnraum verselbständigt werden.