Verfahren und Prozesse zum Schutz und zur Beteiligung der Mandanten

  1. Partizipation in der Jugendhilfe

Gemäß der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) vom 20.11.1989 beteiligen wir die Mandanten an den für sie relevanten Entscheidungen. Dies bildet eine tiefgreifende fachliche Grundlage unserer Arbeit. Wir sehen die uns anvertrauten Kinder nicht als ‚Klienten‘, sondern als ‚Mandanten’ – Auftraggeber, die uns für einen speziellen Wirkungsbereich ihres Lebens gewählt haben, um sie entlang ihres eigenen Bedarfs zu unterstützen. Wir geben dabei nicht die Verantwortung für die Partizipation der Mandanten an unsere Mitarbeiter weiter. Vielmehr erarbeiten wir in gemeinsamen Settings Konzepte und Methoden, um partizipatorische Strukturen zu schaffen.

Die Mandanten sind, altersangemessen, beteiligt an der Hilfegestaltung.

 

Im Einzelnen wird Partizipation durch folgende Methoden und Maßnahmen insbesondere im stationären Kontext sichergestellt:

  • Mitwirkung bei der Planung der Hilfe im Hilfeplanverfahren nach § 36 SGB VIII
  • Wöchentlicher stattfindende Kinder-Räte
  • Mitbestimmung bei der Tagesstruktur
  • Mitbestimmung bei der Verpflegung
  • Mitbestimmung bei der Auswahl von Projekten, Veranstaltungen, usw.
  • Gruppenrunden zu bestimmten Themen unter Beteiligung der Hausleitung oder Geschäftsleitung
  • vielfältige Einflussmöglichkeiten bei der Gestaltung des Lebensumfelds